XI. Die Steuer – was zu bedenken ist

Startseite » Blog » Mieterstrom » XI. Die Steuer – was zu bedenken ist

Achtung! – Die steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit deinem Mieterstromprojekt musst du unbedingt mit deinem Steuerberater klären! Solar2030 kann hierfür keine Haftung übernehmen.

Steuerliche Aspekte, die dabei anfallen können:

  • Umsatzsteuer: Kleinunternehmer vs. Vorsteuerabzug
  • Gewerbesteuer und Gewerbesteuerpflicht durch Betrieb einer Anlage. Achtung: Es gibt Ausnahmen für bestimmte Anlagen
  • Steuerliche Behandlung eines Energieversorgungsunternehmens
  • Bauleistungsabgabe
  • Einkommensteuer: Gewinnerzielungsabsicht? Entfall bei kleinen Anlagen
  • Grundsteuer: Fest im Dach integrierte Solarmodule = Bestandteil d. Gebäudes
  • IAB = Investitionsabzugsbetrag

Eine Erleichterung ergibt sich durch die Novellierung des §9 Gewerbesteuergesetz.

Seit der Novellierung entsteht durch die Gewerbesteuer keine Infizierung von Mieteinnahmen mehr (siehe: XII. Rechtliches – Dieses Gesetze solltest du kennen!). Dies ist insbesondere für Wohnungsgesellschaften eine große Erleichterung.